Schulordnung

Gymnasium Mengen - Schulordnung

 Die Schulordnung ist im Einvernehmen von Lehrer- und Elternschaft, sowie den Schülervertretern festgelegt worden, um das gemeinsame Arbeiten und Leben an der Schule zu gestalten und zu regeln.

 

 

 

I. Allgemeines

 

1.     Die Schüler/innen dürfen sich während der offiziellen Unterrichtszeiten (Mo-Do. 7.00 – 16.40 Uhr und Fr. 7.00 – 12.40 Uhr) auf dem Schulgelände aufhalten. Außerhalb der eigenen Unterrichtszeit (z.B. in Freistunden) müssen sich die Schüler/innen in den vorgesehenen Aufenthaltsräumen aufhalten. Der Aufenthalt in den Gängen ist nicht erlaubt!


2.      Das Mitbringen und der Gebrauch von Gegenständen, die geeignet sind, den Unterricht zu stören, Mitschüler oder Lehrer zu belästigen oder zu gefährden, ist verboten. Essen ist im Unterricht nicht gestattet. Trinken und das Kauen von Kaugummis regelt der Fachlehrer. In den Fachräumen ist keinerlei Verzehr gestattet.
Mitgebrachte Handys müssen während der Unterrichtszeiten ausgeschaltet sein.
Das Anfertigen von Bild- und Tonaufnahmen im Unterricht und auf dem Schulgelände ist nur nach vorheriger Genehmigung des jeweiligen Fachlehrers gestattet.

  

3.     Der Aufenthalt in den Fachräumen ist nur in Anwesenheit des Fachlehrers bzw. mit seiner Erlaubnis gestattet, ebenso in den Sammlungs- und Vorbereitungsräumen. Klassenzimmer dürfen außerhalb der Unterrichtszeit nur bei notwendigem Anlass betreten werden. Auch ist das Ein- und Aussteigen durch die Fenster nicht gestattet. Auf den Balkonen im Neubau dürfen sich die Schüler/innen nur mit Erlaubnis und unter Aufsicht eines Lehrers aufhalten.

 

4.     Lernmittel, Lehrmittel, Einrichtung und Gebäude der Schule müssen schonend behandelt werden. Bei Beschädigungen und Verlusten haften die Verursacher bzw. ihre Erziehungsberechtigten für den Schaden. Beschädigungen sind sofort dem unterrichtenden Lehrer oder im Sekretariat zu melden.

 

5.     Den Anweisungen des Hausmeisters ist grundsätzlich Folge zu leisten.

 

 

II. Verhalten auf dem Schulgelände

 

 

1.     Das Schulgelände und der Pausenhof sind aus der Skizze ersichtlich.  (s. Anschlag)

 

2.     Das Schulgelände darf zwischen Unterrichtsbeginn und Unterrichtsschluss von den Klassen 5-11 außer mit Genehmigung eines Lehrers nicht verlassen werden. Volljährige Schüler/innen der Klassen 12 und 13 dürfen das Gelände verlassen. Schüler/innen, die das Gelände in dieser Zeit verlassen, entziehen sich wissentlich der Aufsicht durch die Schule und sind somit nicht versichert. Für den Sportunterricht sind die vorgeschriebenen Wege zu benützen. Alle Unfälle, die während der Unterrichtszeit, auf dem Schulhof oder auf dem Schulweg geschehen, sind sofort im Sekretariat zu melden.

 

3.     Für Ordnung und Sauberkeit im Unterrichtsraum ist die ganze Klasse verantwortlich. Jede Klasse regelt selbstständig, wer für Tafel und Tagebuch verantwortlich ist. Das Tagebuch muss vor Unterrichtsbeginn vor dem Lehrerzimmer geholt und nach Unterrichtsschluss dort wieder abgelegt werden. Nach Unterrichtsschluss und bei Raumwechsel muss aufgestuhlt, die Tafel gereinigt, die Fenster geschlossen, das Licht gelöscht und der Raum sauber hinterlassen werden. Die Fenster auf den Gängen müssen bei Unterrichtsbeginn geschlossen werden.

 

4.     Rauchen ist weder im Schulgebäude noch auf dem Schulgelände erlaubt. Schüler/innen ab Klasse 12 ist das Rauchen in der Raucherecke erlaubt. Diese Erlaubnis muss jedes Schuljahr von den zuständigen Gremien neu erteilt werden. Die Raucher sind für die Sauberkeit der Raucherecke selbst verantwortlich. Bei Verstößen kann die Erlaubnis zum Rauchen von der Gesamtlehrerkonferenz zurückgenommen werden. Die Raucherecke liegt östlich des Schulgeländes auf dem Parkplatz an der Mittleren Straße.

 

5.     Das Schneeballwerfen ist auf dem Schulgelände verboten.

 

6.     Die Schüler/innen haben sich in den kleinen Pausen auf dem Gang ruhig zu verhalten. Mit dem Klingeln haben sie sich ins Klassenzimmer zu begeben. In den großen Pausen müssen die Schüler/innen der Klassen 5-11 auf dem kürzesten Weg auf den Pausenhof. Die Klassen 12 und 13 dürfen sich im Oberstufenaufenthaltsraum aufhalten. Die Eingänge sind frei zu halten. Bei sehr schlechter Witterung ist der Aufenthalt in den Fluren im Erdgeschoss, jedoch nicht in den Klassenzimmern, gestattet.

 

 7. Leere Becher und Packungen sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu geben. Die Mülltrennung ist zu beachten.

 

 

III. Fahrräder und Motorfahrzeuge

 

 

Fahrräder dürfen nur auf den gekennzeichneten Flächen vor dem Haupteingang und auf dem Parkplatz an der Wilhelmiterstraße abgestellt werden. Motorräder, Mopeds und Kleinkraftfahrzeuge dürfen nicht auf dem Parkplatz vor dem Haupteingang abgestellt werden. Das Fahren auf dem Schulgelände ist verboten.

 

 

IV. Klassensprecher und Schülermitverwaltung

 

 

1.     Die Klassenlehrer/innen sollen (nach Möglichkeit und Bedarf) den Klassensprechern eine Stunde pro Monat zur Besprechung von SMV- und Klassenangelegenheiten zur Verfügung stellen.

 

2.     Wenn 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn kein(e) Lehrer/in anwesend ist, hat der Klassensprecher / die Klassensprecherin die Aufgabe, dies im Sekretariat bzw. im Lehrerzimmer zu melden.

 

V. Erkrankung, Beurlaubung und Befreiung vom Sportunterricht

 

1.     Entschuldigungen für das Fehlen im Unterricht müssen spätestens am dritten Tag schriftlich vorgelegt werden. Volljährige Schüler/innen können sich selbst schriftlich entschuldigen. Bei starkem Unwohlsein und dringend notwendigem Arzt- oder Zahnarztbesuch beurlaubt der unterrichtende Lehrer. Bei Kopfschmerzen und leichterem Unwohlsein müssen sich die Schüler/innen im Krankenzimmer (Zimmer 219) aufhalten, nachdem sie sich beim Sekretariat oder beim zuständigen Lehrer gemeldet haben.

 

2.     Voraussehbare Facharztbesuche sind rechtzeitig vorher beim Klassenlehrer anzumelden. Während der Unterrichtszeit dürfen die Sprechstunden von Ärzten und Zahnärzten nur bei akuten Erkrankungen besucht werden. Auf Verlangen ist eine Bescheinigung vorzulegen.

 

3.     Beurlaubungen vom Unterricht bis zu 2 Tagen müssen rechtzeitig schriftlich beim Klassenlehrer oder Tutor beantragt werden. Für mehr als zwei Tage müssen sie mindestens zehn Tage vorher beim Schulleiter beantragt werden.

 

4.     Bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung wird für längstens 6 Monate vom Sportunterricht befreit. Danach ist gegebenenfalls ein neuer Nachweis zu erbringen.

 

5.     Bei längeren oder häufigeren Fehlzeiten kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen, in besonderen Fällen auch ein amtsärztliches Zeugnis.

 

VI. Verstöße gegen die Schulordnung

 

Bei Verstößen gegen die Schulordnung treten die hierfür vorgesehenen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen des Schulgesetzes in Kraft.

 

Mengen, den 11.September 2009

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