Am 5. Januar 2021 haben die Bundeskanzlerin, die Regierungschefinnen und -chefs der Länder entschieden, die bundesweiten Einschränkungne im Wesentlichen bis zum 31. Januar zu verlängern. Damit bleiben auch Schulen weiterhin geschlossen. Lediglich die Abschlussklassen J1 und J2 dürfen für ihre Klausuren zur Schule kommen und können möglicherweise ab 18. Januar wieder Präsenzunterricht erhalten.
Wie der Fernlernunterricht in der nächsten Woche abläuft, können sie dem Elternbrief der Schulleitung vom 8. Januar entnehmen. Bitte beachten Sie auch nochmals die Hinweise zum Umgang mit der NextCloud.
Angesichts der dynamischen Lageentwicklung informiert das Kultusministerium alle knapp 5.000 öffentlichen und privaten Schulen fortlaufend in Hinblick auf das Virus. Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zu den regelmäßig aktualisierten und erweiteren Hinweisen:
Informationen des Kultusministeriums zum Corona-Virus/Covid-19
Seit Montag, 19.10.2020 gilt die Maskenpflicht auch im Unterricht und es dürfen keine außerunterrichtlichen Veranstaltungen (wie z.B. Wandertage) stattfinden, da die 7-Tage-Inzidenz in Baden-Württemberg laut Landesgesundheitsamt über der kritischen Marke von 35 Fällen pro 100 000 Einwohner (Stand: 16.10.2020) liegt und somit die Pandemiestufe 3 erreicht ist.
Weitere Dateien zum Umgang mit der Pandemie im Schulalltag (Stand: 15.10.2020):
- Handreichung zur Maskenpflicht
- Aktualisierte Hygienehinweise
- Lüftungshinweise des Umweltbundesamtes
Wie sicher kannst du unsere Corona-Regeln anwenden? Teste dein Wissen zu den derzeitigen Vorschriften:
Corona-Regeln am Gymi Mengen – das Quiz! Der Code zur Umfrage lautet YQKNTJ.
Noch nicht alles gewusst? Hier werden die Hygieneregeln erklärt. Außerdem sollten die Hinweise zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen unbedingt beachtet werden. Der Wasserspender hingegen darf nun wieder benutzt werden.
Eine weitere Besonderheit: In diesem Schuljahr besteht für die Schülerinnen und Schüler keine Pflicht, eine GFS zu erbringen. Weiterhin besteht aber freiwillig die Möglichkeit, eine GFS zu halten. Die genauen Bestimmungen sind der Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung des Kultusministeriums zu entnehmen.
Seit dem neuen Schuljahr gilt das sogenannte "Kohortenprinzip". Dieses sieht vor, dass innerhalb der Klassen keine Abstandsregeln mehr gelten, aber Schüler unterschiedlicher Klassen keinen Kontakt zueinander haben. So muss im Ernstfall nicht die ganze Schule in Quarantäne, sondern lediglich einzelne Gruppen. Aus diesem Grund dürfen auch bis auf Weiteres keine AGs oder sonstige jahrgangsübergreifende Angebote stattfinden. Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen sind ebenfalls nicht gestattet.
Bilder: Pixabay, Text: Presse-AG, Okt. 20